Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Kinderbetreuungspflichten nach der Scheidung den nachehelichen Unterhalt beeinflussen und eine Erwerbstätigkeit als unzumutbar qualifizieren. Im Folgenden werden die einzelnen Unterhaltsansprüche und deren Besonderheiten erörtert. (FN )
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