Einiges, aber noch nichts Endgültiges: Während zweitinstanzliche Entscheidungen (bspw LGZ Wien 43 R 106/19k, 44 R 95/19z) nicht rechtskräftig jenen Stimmen folgten, die den FaBo+ praktisch 1:1 in den Haushalt des betreuenden Elternteils verschieben wollen, konnte sich die E 5 Ob 236/18v noch bedeckt halten.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.