Der Beitrag behandelt die Frage, ob die Kosten eines Verlassenschaftskurators in einem Verfahren über das Erbrecht iSd §§ 161 ff AußStrG vom obsiegenden Erben aus dem Titel der vorprozessualen Kosten gegenüber der dort unterliegenden Partei geltend gemacht werden können. In Teil 1 des Beitrags (FN ) wurden zunächst die Anlass gebende Literaturmeinung und mögliche Aufgaben des Verlassenschaftskurators iZm einem Verfahren über das Erbrecht dargestellt sowie relevante Kostenregelungen dieses Verfahrens und schließlich entscheidende kostenrechtliche Aspekte einer Verlassenschaftskuratel aufgezeigt. Teil 2 setzt sich nun mit den Argumenten der Anlass gebenden Literaturmeinung sowie allfälligen alternativen Möglichkeiten zur Zurechnung der Kuratorenkosten zu den diese "verursachenden" Parteien auseinander.