§ 785 Abs 3 ABGB aF; § 782 Abs 1 ABGB nF
Erfolgte eine Schenkung an eine nicht pflichtteilsberechtigte Person vor der Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 ABGB aF bzw des § 782 Abs 1 ABGB nF, können sich die Pflichtteilsberechtigten nicht erfolgreich darauf stützen, dass die Schenkung rechtsmissbräuchlich nur zur Vermeidung einer Schenkungsanrechnung vorgenommen worden sei.