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Beweislast bei Anspannung

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/18EF-Z 2019, 34 - 35 Heft 1 v. 20.12.2018

§§ 66 ff EheG

Bei der Beurteilung, ob der Anspannungsgrundsatz bei einer nach § 66 EheG Unterhaltsberechtigten zum Tragen kommt, ist auch deren Verhalten in den Vorzeiträumen jedenfalls dann beachtlich, wenn sie sich die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs vorbehalten hat.

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