vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abfertigung neu: Kindesunterhalt oder Pensionsvorsorge?

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/17EF-Z 2019, 33 - 34 Heft 1 v. 20.12.2018

§ 231 ABGB; § 17 BMSVG

Nach dem System "Abfertigung neu" besteht bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich eine Wahlmöglichkeit zwischen der Auszahlung der bisher angesparten Abfertigung als Kapitalbetrag oder der weiteren Veranlagung als Altersvorsorge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!