Zusammenfassung: Gegenständlich entscheidet der OGH die Frage, ob es in Hinblick auf die fremdbestimmte Sterilisation der formalen Zustimmung des besonderen Sachwalters bedarf, wenn es bereits einen verfahrenseinleitenden Antrag des bestellten Sachwalters gibt.
Rechtsgrundlagen: § 284 ABGB; § 78 AußStrG