Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte der erkennende Senat die Frage zu würdigen, ob die drohende angespannte Finanzsituation eines Betroffenen die Entschädigung des für ihn bestellten Sachwalters zu beeinträchtigen vermag. Ist eine Anspruchsbefriedigung auf "Vorrat" denkbar?
Rechtsgrundlagen: § 276 ABGB