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EPG-Verfassungstest - die nächste Runde

EherechtJudikaturEF-Z 2012/107EF-Z 2012, 169 Heft 4 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Diese Entscheidung des VfGH stellt die Verfassungswidrigkeit der Regelung fest, die eine Beantragung der Änderung des Namens nur gemeinsam mit der Begründung der Partnerschaft zulässt.

Rechtsgrundlagen: Art 8 EMRK; Art 14 EMRK; § 2 Abs 1 Z 7a NÄG; § 2 Abs 1 Z 7 NÄG; § 2 Abs 1 NÄG; § 3 Abs 2 NÄG

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