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Verfahrensmissbrauch und seine Folgen

ZivilprozessrechtJudikaturHR d OGH Dr. Edwin Gitschthaler (Anmerkung)EF-Z 2012/53EF-Z 2012, 85 - 86 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob das mutwillige Anrufen eines Gerichts in Hinblick auf einen Zivilrechtsstreit uU Schadenersatzansprüche entstehen lässt.

Rechtsgrundlagen: § 1293 ABGB

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