Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung geht der OGH in Hinblick auf einen Aufteilungsantrag der Frage nach, wie vorzugehen ist, wenn die Fallfrist des § 95 EheG bei Einbringung bereits verstrichen war und das Rekursgericht die Entscheidung aufhebt?
Rechtsgrundlagen: § 95 EheG