vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fallfrist nach § 95 EheG

EherechtJudikaturHR d OGH Dr. Edwin Gitschthaler (Anmerkung)EF-Z 2012/54EF-Z 2012, 86 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung geht der OGH in Hinblick auf einen Aufteilungsantrag der Frage nach, wie vorzugehen ist, wenn die Fallfrist des § 95 EheG bei Einbringung bereits verstrichen war und das Rekursgericht die Entscheidung aufhebt?

Rechtsgrundlagen: § 95 EheG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!