§ 6a ZPO; § 64 Abs 1 Z 3 ZPO; Art 6 EMRK
Im vorliegenden Verfahren hatte sich der OGH mit den Folgen des Verlusts der Prozessfähigkeit einer Partei auseinanderzusetzen. Er erörterte, dass eine Nichtigerklärung von vergangenen Prozesshandlungen schon aus grundrechtlichen Erwägungen nicht in Frage kommt.