§ 810 ABGB; § 812 ABGB
Vorliegendes Judikat hatte sich umfassend mit weitreichenden Fragen der Nachlassverwaltung zu beschäftigen. Dabei waren unter anderem die Bestellung eines Separationskurators samt dessen grundbuchsrechtlicher Behandlung, dessen Funktionsdauer sowie Prozessführungsbefugnis zu behandeln