Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH dem Präzisierungsgebot iZm einem Unterhaltserhöhungsbegehren zu, welches ziffernmäßig aufgrund mangelnder Einkommensoffenlegung des Unterhaltverpflichteten nicht weiter bestimmt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 9 AußStrG