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Ehestörer - Lenker oder Zulassungsbesitzer?

FamilienrechtJudikaturEF-Z 2011/62EF-Z 2011, 101 - 102 Heft 3 v. 1.5.2011

§ 47 KFG; § 103 KFG

Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage näher, ob eine Ehestörung bereits ein nach § 47 Abs 2a KFG gerechtfertigtes Auskunftsinteresse darstellt, wenn der Ehestörer nicht gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, sondern nur der Lenker des besagten KfZ ist.

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