§ 81 EheG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet dich das erkennende Gericht differenzierend dem Bewahrungsgrundsatz gegenüber dem Optionsrecht des am Ort der Ehewohnung sozial integrierten schuldlos geschiedenen Ehegatten zu.
OGH 24.1.2011, 5 Ob 136/10a

