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Die Rechtsanwältin als bestrafte Sachwalterin

RechtsanwaltJudikaturEF-Z 2011/72EF-Z 2011, 112 - 113 Heft 3 v. 1.5.2011

§ 79 AußStrG

Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass auch Anwälte, die als Sachwalter der aufgetragenen Pflicht zur Stellung einer Schlussrechnung nach vollendeter Sachwalterschaft nicht nachkommen, Adressaten einer Ordnungsstrafe iSd § 79 AußStrG sein können.

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