§ 68 EheG; § 69 Abs 3 EheG; § 69a Abs 2 EheG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung thematisiert der OGH die Höchstgrenze des nachehelichen Billigkeitsunterhalts. Wie ist dieser zu bemessen, wenn der Unterhaltspflichtige über ein exorbitant hohes Einkommen verfügt?