Art 3 HKÜ; Art 10 Brüssel II a-VO; Art11 Brüssel II a-VO
Der OGH stellt mit seinem Judikat eindeutig fest, dass trotz einer Kindesentführung keine Rückführung durchzuführen ist, wenn Gerichte des Herkunftsstaates das Sorgerecht dem vermeintlichen Entführer zusprechen.