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Wer ist wirklich Obsorgeträger? Verwirrung bei der Interimskompetenz des Jugendwohlfahrtsträgers

FamilienrechtJudikaturEF-Z 2011/37EF-Z 2011, 62 - 63 Heft 2 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob der Jugendwohlfahrtsträger weiter mit der Obsorge betraut bleibt, wenn er Maßnahmen nach Wahrnehmung seiner Interimskompetenz wieder der Sphäre des eigentlichen Obsorgeberechtigten zuführt.

Rechtsgrundlagen: § 215 Abs 1 ABGB

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