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Namensgleichheit der Kernfamilie vs Identitätskrise

NamensrechtJudikaturMag. Susanne Beck, Richterin (Anmerkung)EF-Z 2011/38EF-Z 2011, 63 - 65 Heft 2 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung liegt die Frage zugrunde, ob in Hinblick auf das Kindeswohl eine intendierte Namensgleichheit des Kindes mit seinem Obsorgeberechtigten ein ausreichendes Motiv für den Antrag einer Namensänderung darstellt.

Rechtsgrundlagen: ħ 2 Abs 1 Z 9 NÄG; § 154 Abs 2 ABGB; § 176 Abs 1 ABGB

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