Zusammenfassung: Im Lichte des Rechts auf Familienleben äußerte sich der EGMR mit vorliegender Entscheidung zum Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung von Sorgerechtsregelungen zulasten eines unehelichen Vaters (Rs Sporer gegen Österreich).
Rechtsgrundlagen: Art 6 EMRK; Art 8 EMRK