Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte der EuGH die Frage zu klären, ob der verfassungsmäßige Verlust von Adelstiteln die Freizügigkeit bzw. die Dienstleistungsfreiheit zu beeinflussen vermag.
Rechtsgrundlagen: Art 21 AEUV; Art 149 Abs 1 B-VG
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