Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des OGH stellt klar, dass eine Rückführung auf dem Boden des HKÜ auch im Falle der Obsorge beider Eltern nur bei tatsächlicher Ausübung der Obsorge zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: Art 3 HKÜ
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des OGH stellt klar, dass eine Rückführung auf dem Boden des HKÜ auch im Falle der Obsorge beider Eltern nur bei tatsächlicher Ausübung der Obsorge zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: Art 3 HKÜ
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