Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat trifft wesentliche Aussagen zu Fragen der Kindesentführung. Zentral dabei sind dabei die Übertragung der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit, das Kindeswohl als höchste Prämisse des HKÜ sowie die fraglich zwingende Trennung des Kindes vom entführenden Elternteil.
Rechtsgrundlagen: Art 10 VO Brüssel IIa-VO; Art 13 HKÜ; Art 12 HKÜ