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Sicherungsverfahren und (keine) Einwendungen gegen die verzeichneten Kosten

ExekutionsrechtJudikaturEF-Z 2011/24EF-Z 2011, 33 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des LG Innsbruck hat die vermeintliche Anwendung des § 54 Abs 1a ZPO im Sicherungsverfahren zum Inhalt. Ist das Zugeständnis einer Notfrist im Eilverfahren tunlich?

Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO; § 382 EO; § 382g EO

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