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Teure Prozessführung durch Kinder

ZivilprozessrechtJudikaturMag. Susanne Beck, Richterin (Anmerkung)EF-Z 2010/83EF-Z 2010, 120 Heft 3 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Das Gericht hatte Fragen des Kostenersatzes für die Beanspruchung anwaltlicher Leistungen für den Antragsgegner iZm der Zurückziehung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zu beurteilen.

Rechtsgrundlagen: § 382g EO; § 393 Abs 2 EO

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