§ 788 ABGB
Der OGH befaßte sich in seiner Entscheidung mit der Bewertung von Vorausempfängen und wie diese an anzurechnen sind. Weiters prüfte er, wie dies beim Antritt eines Gewerbes zu bewerten ist.
OGH 19.2.2009, 2 Ob 225/08i; OLG Wien 5 R 211/07x

