§ 161 AußStrG; § 568 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Testament, das vor einem Notar durch einen Erblasser, für den ein Sachwalter bestellt war, errichtet wurde (der Notar wusste nichts von der Sachwalterbestellung), Gültigkeit erlangte. Der Notar hatte im gegenständlichen Fall nicht gemäß § 568 ABGB gehandelt.