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Rechtsprechung - Kostenersatzpflicht im Unterhaltsverfahren nach Erreichen der Volljährigkeit

UnterhaltsrechtEF-Z 2008/16EF-Z 2008, 29 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 78 AußStrG; § 101 AußStrG; § 140 ABGB

Der OGH hatte zu entscheiden, ob in einem Unterhaltsverfahren Kostenersatzpflicht für den Antragsteller/Antragsgegner eintritt, sobald die Volljährigkeit erreicht wird.

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