§ 154 Abs 3 ABGB
Eine wirksame Verpflichtung eines vermögenslosen Minderjährigen kann ohne ausdrückliche Zustimmung der beiden Elternteile und Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes nicht begründet werden. Es besteht dennoch keine rechtliche Grundlage für eine Rückforderung der geleisteten Beiträge durch die Eltern, auch wenn die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung fehlt.