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Rechtsprechung - Sachverhaltsänderungen im Obsorgeverfahren

AußerstreitrechtEF-Z 2007/104EF-Z 2007, 177 Heft 5 v. 1.9.2007

§ 176 ABGB; § 177a ABGB; § 66 Abs 2 AußStrG

Der OGH muss aktenkundige Entwicklungen, die der Maxime des Kindeswohls entsprechen, wenn sie nach der Entscheidung der Vorinstanz eingetreten sind, im Revisionsverfahren, ungeachtet des Neuerungsverbotes, berücksichtigen.

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