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Rechtsprechung - Wann muss Erb- oder Legatsunwürdigkeit begründendes Verhalten gesetzt worden sein?

ErbrechtEF-Z 2007/94EF-Z 2007, 156 - 157 Heft 4 v. 11.7.2007

§ 540 ABGB; § 542 ABGB

Während die Begründung von Erbunwürdigkeit nach § 540 ABGB eine strafbare Handlung zu Lebzeiten des Erblassers voraussetzt, kann Erbunwürdigkeit nach § 542 ABGB auch erst nach Ableben des Erblassers eintreten.

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