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Rechtsprechung - Unterlassungsanspruch nach § 382g EO

Insolvenzrecht - ExekutionsrechtEF-Z 2007/89EF-Z 2007, 149 - 151 Heft 4 v. 11.7.2007

§ 382g EO; § 107a StGB; § 1328a ABGB

Bereits eine drohende Verletzung der Persönlichkeitsspähre rechtfertigt die Geltendmachung einer Unterlassungsklage oder einer EV nach § 382g EO.

OGH 13.1.2007, 8 Ob 155/06m

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