§ 15 UVG
Im Rekursrekursverfahren gegen die Abweisung des Antrags auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen besitzen der Minderjährige und dessen Mutter, der Vater als Unterhaltspflichtiger und der Bund vertreten durch den Präsidenten des zuständigen OLG Parteistellung und einen Anspruch auf Zustellung einer Gleichschrift des Revisionsrekurses.