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E 58 Inkognitoadoption und Akteneinsicht

FamilienrechtEF-Z 2007/58EF-Z 2007, 94 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Der Verzicht der Eltern auf die Inkenntnissetzung über die Daten der Annehmenden hat den Verlust der Einsichtnahmerechte in den Adoptionsakt zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 88 AußStrG

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