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E 34 Schutzpflichten des Staates in Fällen internationaler Kindesentführung

FamilienrechtJulia Lemonia Raptis (Glosse)EF-Z 2007/34EF-Z 2007, 57 - 60 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Österreich hat durch die säumige Behandlung eines Antrags auf alleinige Obsorge die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf ein ungestörtes Privat- und Familienleben verletzt. Staaten müssen effektive Maßnahmen zur Verhinderung oder Beendigung internationaler Kindesentführungen setzen.

Rechtsgrundlagen: Art 8 MRK

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