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E 50 Zur Genehmigungspflicht der Pflegegeldklage eines Betroffenen

FamilienrechtEF-Z 2007/50EF-Z 2007, 76 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 154 Abs 3 ABGB

Sofern aufgrund der Vermögensverhältnisse des Betroffenen kein Anspruch auf Verfahrenshilfe besteht, erfordert die Geltendmachung der Pflegegeldklage durch den Rechtsanwalt in seiner Funktion als Sachwalter die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts.

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