Zusammenfassung: Der Revisor ist zur Geltendmachung eines Rekurses gegen das Absehen von der Nachforderungspflicht bezüglich der im Rahmen der Verfahrenshilfe gestundeten Beiträge nicht legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 71 ZPO; § 72 ZPO
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Zusammenfassung: Der Revisor ist zur Geltendmachung eines Rekurses gegen das Absehen von der Nachforderungspflicht bezüglich der im Rahmen der Verfahrenshilfe gestundeten Beiträge nicht legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 71 ZPO; § 72 ZPO
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