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E 42 Verfügungsdauer der GewaltschutzEV: drei Monate bzw bis zum Abschluss des - anhängigen - Hauptverfahrens

FamilienrechtEF-Z 2007/42EF-Z 2007, 68 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 382b EO

Der OGH erklärt die Befristung einer Wegweisung bis zur Beendigung eines im Entscheidungszeitpunkt noch nicht anhängigen Hauptverfahrens für unzulässig.

OGH 12.07.2006, 9 Ob 41/06d

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