§ 382b EO
Der OGH erklärt die Befristung einer Wegweisung bis zur Beendigung eines im Entscheidungszeitpunkt noch nicht anhängigen Hauptverfahrens für unzulässig.
OGH 12.07.2006, 9 Ob 41/06d
§ 382b EO
Der OGH erklärt die Befristung einer Wegweisung bis zur Beendigung eines im Entscheidungszeitpunkt noch nicht anhängigen Hauptverfahrens für unzulässig.
OGH 12.07.2006, 9 Ob 41/06d