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Keine Rechtspflegerzuständigkeit für die Festsetzung des einstweiligen Unterhalts

FamilienrechtEdwin Gitschthaler (Glosse)EF-Z 2007/23EF-Z 2007, 35 - 36 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die Festlegung des einstweiligen Unterhalts fällt nicht in den Kompetenzbereich des Rechtspflegers.

Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB; § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO; § 19 RPflG

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