§ 863 ABGB; § 97 ABGB
Aus der Übergabe der Wohnungsschlüssel für die Ehewohnung an den dort wohnhaft bleibenden Ehepartner kann auch ein Nutzungsrecht für weitere Mitbewohner bzw den neuen Lebenspartner abgeleitet werden.
OGH 17.10.2006, 1 Ob 198/06h