§ 92 Abs 2 ABGB
Eine auf eine außereheliche Beziehung und den damit verbundenen psychischen Belastungen rückführbare Unzumutbarkeit des Zusammenlebens rechtfertigt auch eine Vereinbarung über die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft.
OGH 12.10.2006, 6 Ob 75/05f