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Der Streit um den Bausparvertrag des Kindes

FamilienrechtJohann Höllwerth (Glosse)EF-Z 2006/67EF-Z 2006, 123 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Die Prüfung strittiger Eigentumsansprüche zwischen Eltern und Kindern (in concreto: Herausgabeanspruch bezüglich Bausparguthaben des Kindes) fällt nicht in den Kompetenzbereich der Außerstreitgerichte.

Rechtsgrundlagen: § 149 ABGB; § 1 AußStrG; § 133 Abs 4 AußStrG

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