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Zulässigkeit mehrerer aufeinanderfolgender Gewaltschutz-EV

ZivilprozessrechtEdwin Gitschthaler (Glosse)EF-Z 2006/26EF-Z 2006, 52 Heft 2 v. 1.5.2006

§ 382b Abs 1 EO; § 382b Abs 2 EO; § 382b Abs 4 EO

Die Höchstdauer von drei Monaten schließt die neuerliche Erlassung einer Gewaltschutz-EV nicht aus, sofern nach Ablauf der einstweiligen Verfügung ein neuerliches Gefährdungsverhalten gesetzt wird.

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