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Behauptungs- und Bescheinigungspflichten bei Geltendmachung provisorischer Unterhaltsergänzungsansprüche.

ZivilrechtEF-Z 2006/10EF-Z 2006, 21 - 22 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 94 ABGB; § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO

In dieser Entscheidung kommt der OGH zum Schluss, dass wenn im Provisorialverfahren ein Sicherungsantrag mit einer Unterhaltsklage verbunden wird, die Bescheinigungsmittel nicht neuerlich mit eingebracht werden müssen.

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