§ 140 ABGB
Bei dieser Entscheidung bestätigte der OGH seine Rsp, dass sich die Unterhaltsschuld des geldunterhaltspflichtigen Elternteils mindert, wenn dieser das Kind in verstärkten Ausmaß betreut.
OGH 17.2.2006, 10 Ob 11/04x; LGZ Wien 44 R 695/03m; BG Fünfhaus 4 P 138/02p