§ 49 EheG
Der OGH geht der Frage nach inwieweit respektloses Verhalten eine Eheverfehlung darstellt. In dieser Entscheidung kommt er zum Schluß, dass hemmungslose Flatulenz ein respektloses Verhalten darstellt.
OGH 25.01.2006, 9 Ob 60/05x; LG Innsbruck 3 R 54/05w; BG Lienz 1 C 68/04i