§ 148 ABGB; Art 4 MSA
In dieser Entscheidung erörtert der OGH das Problem der internationalen Zuständigkeit nach dem MSA. Er bejaht grundsätzlich den Vorrang der Heimatbehörden und sieht das Kindeswohl als maßgeblichen Gesichtspunkt beim Einschreiten. Im konkreten Fall handelte es sich um eine Besuchrechtsregelung.