Die langersehnte Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) ist durch das Vergaberechtsgesetz 2026 vollzogen und seit 1. 3. 2026 in Kraft. Die Erwartungen waren groß, erhoffte man sich hierdurch doch in verschiedenen Bereichen Klarstellungen für die vergaberechtliche Praxis. Das Vergaberechtsgesetz 2026 sorgt dabei tatsächlich an einigen Stellen für Klarheit. Gleichzeitig werden selbstverständlich auch neue Fragen aufgeworfen, die im vergaberechtlichen Daily-Business zu bewältigen sein werden. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick.

